Der Begriff “Strohschwein” ist nicht geschützt und auch nicht als Marke schützbar. Daher kann im Prinzip jeder diese Bezeichnung nutzen und solches Fleisch vermarkten. Uns ist bekannt, dass es verschiedene Anbieter von “Strohschweinen” gibt. Schon öfters haben uns Fragen zu unserem Fleisch erreicht, bei deren Klärung wir feststellen mussten, dass es zu Verwechslungen mit anderen Strohschweinprogrammen gekommen ist. Die Kriterien für das, was sich hinter dem Begriff “Strohschwein” verbirgt, kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Insbesondere bei den eingesetzten Strohmengen ist das interessant. Unserer Meinung nach ist ein Strohschwein nur dann ein Strohschwein, wenn es so viel Stroh zur Verfügung hatte, dass es auf einer dicken Strohmatratze schlafen konnte und ausgiebig im Stroh wühlen konnte. Mit einer vorgeschriebenen Mindeststrohmenge von durchschnittlich 400g pro Tier und Tag wollen wir dies in unserem Verein sicher stellen. Um zu garantieren, dass unsere Mitgliedsbetriebe, die für unseren Verein gültigen Kriterien erfüllen, werden sie von einer unabhängigen Kontrollstelle zertifiziert und regelmäßig kontrolliert.